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Corporate Governance

„Der Zusammenhalt der Familie ist die Grundvorraussetzung für die erfolgreiche Zukunft eines Familienunternehmens. Es muss uns bewusst sein, dass die Sichersellungs der Einheit der Familie eine genauso wichtige Aufgabe darstellt wie die werteorientierte Führung eines Unternehmens.“

Franz M. Haniel, Vorsitzender des Haniel Aufsichtsrats seit 2003

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Frei von Interessenskonflikten
Haniel unterscheidet sich von anderen Unternehmen in Familienbesitz vor allem durch ein Merkmal: Bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts ist das Management in fremden Händen. Kein einziges Familienmitglied ist in der Gruppe tätig. Dadurch werden unternehmerische Entscheidungen unabhängig von verwandtschaftlichen Verpflichtungen getroffen und optimale wirtschaftliche Ergebnisse erzielt.

Stabile Wertegemeinschaft
Die Familienmitglieder beanspruchen im langfristigen Mittel 25 Prozent des Eigenanteils am Konzern-Jahresüberschuss für sich. Zudem reichen sie Anteile an Haniel nur untereinander weiter. Damit ist ein Verkauf an Unternehmensfremde ausgeschlossen.

Gut organisiert
Die über 600 Gesellschafter sind in der Gesellschafterversammlung organisiert. Sie tagt einmal im Jahr und wählt aus ihrer Mitte den Familienbeirat für jeweils fünf Jahre. Als Bindeglied zwischen Familie und Unternehmen übernimmt dieser die Kommunikation gegenüber den Gesellschaftern. Der Beirat besteht aus 30 Familienmitgliedern, von denen neun bis zehn wiederum den "Kleinen Kreis" bilden. Acht Mitglieder des Kleinen Kreises entsendet die Gesellschafterversammlung als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat. Den Vorsitz des Aufsichtsrats hat steht ein Mitglied der Familie inne. Das Kontrollorgan besteht - wie bei großen Aktiengesellschaften - aus genauso vielen Vertretern der Anteilseigner wie der Arbeitnehmer. Gemeinsam ernennen und entlassen sie die Mitglieder des Vorstands, überwachen dessen Arbeit und stehen ihm beratend zur Seite. Vier Mitglieder des Aufsichtsrats bilden den Prüfungsausschuss. Dieser überwacht den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der internen Revision. Des Weiteren überzeugt sich der Ausschuss von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.

Gedruckt am: 17. Mai 2012
 
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